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Balkonkraftwerk 2024: Diese Regeln gelten für Mini Solaranlagen

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Seit einigen Jahren erfreuen sich Balkonkraftwerke in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Dabei handelt es sich um kleine Photovoltaikanlagen, die direkt auf Balkonen oder Terrassen montiert werden. Mit einer Leistung von bis zu 600 Watt können diese Mini-Solaranlagen sauberen Solarstrom produzieren und direkt vor Ort für den Eigenverbrauch nutzen.

Balkonkraftwerk 2024

Angesichts der Energiekrise und steigender Strompreise suchen immer mehr Mieter und Wohnungseigentümer nach Möglichkeiten, ihren eigenen Solarstrom zu erzeugen. Bislang gibt es jedoch einige regulatorische Hürden, die den Ausbau von Balkonkraftwerken erschweren. Mit einer Gesetzesreform, die 2024 in Kraft treten soll, will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen deutlich verbessern.

Die wichtigsten geplanten Änderungen sind eine Anhebung der Einspeisegrenze auf 800 Watt, die Aufnahme von Balkonkraftwerken als privilegierte Maßnahme in WEG und BGB, die Zulassung von Schuko-Steckern sowie Vereinfachungen bei Anmeldung und technischen Anforderungen. Ziel ist es, die Installation und den Betrieb von Balkon-PV so einfach und attraktiv wie möglich zu machen.

Erhöhung der Einspeisegrenze

Ab 2024 soll laut Gesetzesentwurf die Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke von derzeit 600 Watt auf 800 Watt angehoben werden. Aktuell dürfen Mini-Solaranlagen bis 600 Watt ohne Genehmigung in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Mit der geplanten Änderung können ab 2024 Anlagen bis 800 Watt Leistung installiert werden, ohne dass eine aufwendige Genehmigung beim Netzbetreiber erforderlich ist.

Diese Erhöhung der Einspeisegrenze ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Zum einen ermöglicht sie den Betrieb leistungsstärkerer Module, wodurch mehr Solarstrom produziert und ins Netz eingespeist werden kann. Bei gleicher Dachfläche lässt sich so die Energieausbeute deutlich steigern. Zum anderen können auch größere Balkone und Terrassen mit Solarmodulen bestückt werden. Bisher waren die Flächen auf vielen Balkonen für eine 600 Watt-Anlage zu groß. Mit der Erhöhung auf 800 Watt können diese freien Flächen nun sinnvoll genutzt werden.

Insgesamt ist die Anhebung der Einspeisegrenze ein wichtiger Schritt, um die Energiewende voranzubringen und mehr Erneuerbare Energien in die Stromnetze zu integrieren. Die Verbraucher profitieren durch höhere Eigenverbrauchsanteile und geringere Stromrechnungen. Auch für die Netzstabilität ist die dezentrale Einspeisung aus Balkonkraftwerken positiv.

Privilegierte Maßnahme

Die Aufnahme der Installation von Balkonkraftwerken als privilegierte Maßnahme sowohl ins Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als auch ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist eine der wichtigsten geplanten Änderungen.

Dadurch wird die Installation deutlich erleichtert, da Eigentümer und Mieter demnächst keinen Beschluss der Eigentümergemeinschaft mehr benötigen. Jeder Wohneigentümer und Mieter kann dann ein Balkonkraftwerk auf eigene Kosten errichten, solange die baulichen Vorgaben eingehalten werden.

Dies ist eine Reaktion auf die teils langwierigen Abstimmungsprozesse in Eigentümergemeinschaften der letzten Jahre. Viele Eigentümer hatten sich beschwert, dass die Installation durch das Veto anderer blockiert wurde. Künftig kann jeder Haushalt eigenständig über die Errichtung eines Balkonkraftwerks entscheiden.

Die Aufnahme ins WEG und BGB wird daher von Verbraucherschützern und Klimaschutzverbänden überwiegend positiv aufgenommen. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt, um die Energiewende voranzubringen. Auch die Solarwirtschaft begrüßt die Änderung, da sie mit einem weiteren Schub für den Absatz von Balkonkraftwerken rechnet.

Kritiker merken an, dass Streitigkeiten in Eigentümergemeinschaften zunehmen könnten, wenn jeder eigenmächtig Balkonkraftwerke installieren kann. Zudem wird die Privilegierung im Denkmalschutzrecht kritisch gesehen, da denkmalgeschützte Fassaden dadurch verunstaltet werden könnten. Die Befürworter halten dem entgegen, dass es weiterhin gestalterische Vorgaben geben wird.

Schuko-Stecker als Energiesteckvorrichtung

Aktuell ist die Verwendung von Schuko-Steckern als Energiesteckvorrichtung für Balkonkraftwerke in Deutschland nicht zulässig. Ab 2024 soll sich dies jedoch ändern.

Laut den geplanten Gesetzesänderungen soll die Nutzung von Schuko-Steckern für den Anschluss von Balkonkraftwerken an das Stromnetz erlaubt werden, sofern ein geeigneter Wechselrichter verwendet wird. Der Wechselrichter muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Stromqualität eingehalten werden.

Diese Änderung soll die Installation von Balkonkraftwerken vereinfachen und kostengünstiger machen. Schuko-Stecker sind deutlich günstiger und einfacher zu handhaben als bisher vorgeschriebene Spezialstecker. Allerdings gibt es auch Sicherheitsbedenken bezüglich der Schuko-Stecker.

Kritiker merken an, dass Schuko-Stecker für höhere Ströme und die dauerhafte Belastung bei der Einspeisung von Solarstrom nicht ideal geeignet sind. Es besteht die Gefahr von Überhitzung und damit einhergehenden Brandgefahren. Aus diesem Grund ist die Nutzung eines geeigneten Wechselrichters mit entsprechenden Schutzfunktionen essenziell.

Die konkreten technischen Anforderungen an Wechselrichter und Schutzeinrichtungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken mit Schuko-Steckern ab 2024 sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Hier sind noch Diskussionen und Abstimmungen zwischen Normungsgremien, Herstellern und Legislative nötig.

Verfahrenserleichterung

Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass ab 2024 keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich sein soll. Bisher musste jeder, der ein Balkonkraftwerk installieren wollte, dieses zunächst beim örtlichen Netzbetreiber anmelden.

Dieser bürokratische Schritt entfällt zukünftig. Stattdessen reicht eine einfache Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister aus. Das Verfahren zur Registrierung im Marktstammdatenregister soll vereinfacht und digitalisiert werden, sodass die Anmeldung mit wenigen Klicks erledigt werden kann.

Dadurch wird die Installation von Balkonkraftwerken erheblich vereinfacht. Bürger müssen keine komplizierten bürokratischen Hürden mehr überwinden, bevor sie eine Solaranlage auf ihrem Balkon errichten können. Dies dürfte dazu beitragen, dass sich deutlich mehr Hausbesitzer für den Bau eines Balkonkraftwerks entscheiden und ihren eigenen Solarstrom erzeugen.

Insgesamt ist die Abschaffung der separaten Anmeldepflicht beim Netzbetreiber ein wichtiger Schritt, um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland voranzutreiben. Die Vereinfachung des Verfahrens wird es mehr Bürgern ermöglichen, sich an der Energiewende zu beteiligen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Bauliche Anforderungen

Aktuelle Auflagen

Balkonkraftwerke müssen derzeit bestimmte bauliche Anforderungen erfüllen, um sicher und zuverlässig zu funktionieren. Dazu gehören beispielsweise:

  • Statik: Die zusätzliche Last durch die Solarmodule muss von Balkon oder Terrasse getragen werden können, ohne das Bauwerk zu gefährden. Hierfür ist häufig eine statische Berechnung erforderlich.

  • Befestigung: Die Solarmodule müssen standsicher befestigt werden, sodass sie auch bei Wind und Wetter sicher halten. Typische Befestigungsarten sind Unterkonstruktionen, Klemmlösungen oder Klemmen.

  • Blendschutz: Die Module dürfen keine Reflexionen oder Blendwirkungen verursachen, die andere Personen oder Verkehrsteilnehmer gefährden oder erheblich belästigen könnten.

  • Brandschutz: Brandschutzauflagen müssen eingehalten werden. Die Verkabelung muss brandsicher erfolgen.

  • Denkmalschutz: In Gebieten mit Denkmalschutz gelten häufig zusätzliche Auflagen für die Optik, die auch Balkonkraftwerke betreffen können.

Geplante Änderungen der Anforderungen

Für 2024 sind einige Lockerungen der baulichen Anforderungen geplant:

  • Die Pflicht zur statischen Berechnung soll entfallen bei kleinen Anlagen unter 200 Watt.

  • Die Optik der Module soll flexibler gestaltet werden können, Denkmalschutzaspekte sollen gelockert werden.

  • Brandschutzauflagen sollen vereinfacht werden, indem bestimmte Kabeltypen allgemein zugelassen werden.

  • Kleine Unterkonstruktionen sollen ohne gesonderte Standsicherheitsberechnung zulässig sein.

  • Die Montage durch Laien soll vereinfacht werden, indem bestimmte standardisierte Befestigungslösungen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erhalten.

Durch die geplanten Änderungen soll die Installation von Balkonkraftwerken ab 2024 auch für Laien deutlich einfacher möglich sein. Die wesentlichen Sicherheitsstandards sollen dabei erhalten bleiben.

Technische Anforderungen

Die technischen Anforderungen an Balkonkraftwerke sind aktuell in der VDE-AR-N 4105 geregelt. Diese umfassen unter anderem:

  • Schutzeinrichtungen: Überspannungsschutz, Einspeisewächter
  • Wechselrichter: Galvanische Trennung, Schutzklasse
  • Messung: Zählertrennerlösung
  • Erdung und Potentialausgleich

Mit den geplanten Änderungen 2024 sollen die technischen Regeln vereinfacht und optimiert werden. Die VDE-AR-N 4105 soll dahingehend angepasst werden:

  • Vereinfachte Anforderungen an Schutzeinrichtungen bei kleinen Anlagen
  • Schuko-Stecker als zulässige Energiesteckvorrichtung bei geeignetem Wechselrichter
  • Optimierte Erdung und Potentialausgleichsanforderungen

Durch die Anpassung der technischen Regeln soll die Installation von Balkonkraftwerken erleichtert und kostengünstiger werden. Die Sicherheit der Anlagen soll dabei nicht beeinträchtigt werden. Insgesamt wird eine Vereinfachung und Kostensenkung für Verbraucher angestrebt.

Kritik an den Änderungen

Es gibt auch kritische Stimmen zu den geplanten Änderungen bei Balkonkraftwerken. Einige Experten äußern Bedenken zu folgenden Aspekten:

Mögliche Netzinstabilität durch dezentrale Einspeisung

Mit der Erhöhung der Einspeisegrenze können theoretisch mehr und größere Balkonkraftwerke ans Netz gehen. Bei einer starken lokalen Häufung von BKV könnte dies laut Kritikern die Niederspannungsnetze überlasten. Die Verteilnetzbetreiber sehen die zunehmende volatile Einspeisung von Solarstrom als Herausforderung für die Netzstabilität.

Qualität der BKV-Komponenten

Für die Installation der BKV sollen die technischen Auflagen vereinfacht werden. Dadurch könnten aber auch qualitativ schlechtere oder nicht normgerechte Komponenten (Wechselrichter, Module etc.) auf den Markt kommen, so die Befürchtung.

Gefahr von unsachgemäßen Installationen

Mit dem Wegfall der Meldepflicht sieht zum Beispiel die Verbraucherzentrale die Gefahr, dass Laien Balkonkraftwerke selbst anschließen ohne die Sicherheitsstandards einzuhalten. Dadurch könnten Brände und Unfälle verursacht werden.

Benachteiligung von Mietern

In der Kritik steht auch die geplante Regelung für WEG und Mietshäuser. Dadurch könnten Mieter gegenüber Eigentümern benachteiligt werden, wenn diese keine Möglichkeit zur Installation eines BKV haben.

Insgesamt überwiegen laut Befürwortern zwar die Vorteile der kommenden Änderungen. Es gibt aber auch einige mögliche Kritikpunkte, die in der Umsetzung berücksichtigt werden sollten.

Fazit: Vereinfachung der Installation und des Betriebs von Balkonkraftwerken

Die für 2024 geplanten Änderungen beim Betrieb von Balkonkraftwerken sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Energiewende voranzubringen. Durch die Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt und die Aufnahme der Installation als privilegierte Maßnahme in WEG und BGB wird es für Hausbesitzer deutlich einfacher, ein Balkonkraftwerk zu installieren.

Auch die geplante Abschaffung der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber und die Vereinfachung der Anmeldung im Marktstammdatenregister werden dazu beitragen, bürokratische Hürden abzubauen. Mit der Erlaubnis des Schuko-Steckers als Energiesteckvorrichtung können zudem kostengünstigere Wechselrichter zum Einsatz kommen.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch die geplanten Änderungen 2024 deutlich mehr Hausbesitzer Balkonkraftwerke installieren werden. Dies wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Ausbau der Solarenergie in Deutschland voranzubringen und die Energiewende zu beschleunigen. Die vorgesehenen Vereinfachungen beim Betrieb von Balkon-PV sind daher uneingeschränkt zu begrüßen.

Ausblick: Entwicklungsperspektiven für Balkon-PV nach 2024

Die Gesetzesänderungen 2024 sind ein wichtiger Schritt, um Balkonkraftwerke in Deutschland weiter zu etablieren. Doch die Entwicklung hört danach nicht auf. Experten gehen davon aus, dass in den Folgejahren weitere Anpassungen erfolgen werden, um Balkon-PV noch attraktiver zu machen.

Mögliche Änderungen könnten sein:

  • Weitere Erhöhung der Einspeisegrenze auf 1000 oder 1200 Watt. Damit könnten größere Balkonsysteme realisiert werden.

  • Vollständiger Wegfall der Anmeldepflicht. Eine einfache Installation ohne jegliche Formalitäten wäre denkbar.

  • Finanzielle Förderung von Balkon-PV, etwa durch zinsgünstige Kredite oder Direktzuschüsse.

  • Anpassung des Mieterstrom-Modells für Balkonkraftwerke, um auch Mietern den Betrieb zu erleichtern.

  • Erweiterung der Regelungen auf Terrassen- und Carport-Kraftwerke.

Insgesamt wird damit gerechnet, dass die Rahmenbedingungen für Balkon-PV auch nach 2024 schrittweise verbessert werden. Die dezentrale Stromerzeugung direkt vor Ort hat großes Potential in Deutschland. Mit den richtigen gesetzlichen Weichenstellungen kann dieses Potential in den kommenden Jahren immer besser erschlossen werden.

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