Direkt zum Inhalt
Blitzverkauf: Solargenerator ab €299 Blitzverkauf: Solargenerator ab €299
Jetzt shoppen, später bezahlen Jetzt shoppen, später bezahlen
EU-weit versandkostenfrei EU-weit versandkostenfrei
30 Tage Geld-Zurück-Garantie 30 Tage Geld-Zurück-Garantie
2 Jahre Herstellergarantie 2 Jahre Herstellergarantie

balkonkraftwerk 800 watt erlaubt ab 2023/ 2024?

Teile diesen Beitrag mit deinen Freunden!
Facebook icon Twitter icon Twitter icon Email icon

In Deutschland war der Betrieb eines Balkonkraftwerks (Stecker-Solaranlage) bisher durch zahlreiche Hürden und Gesetze erschwert. Dazu gehörten komplizierte Anmeldeverfahren, Einschränkungen bei der Leistung und Größe der Module sowie Unklarheiten beim Anschluss.

balkonkraftwerk 800 watt

Bereits im Januar 2023 sprach sich der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) in einer Pressemitteilung für deutliche Vereinfachungen bei Balkonkraftwerken aus. Das Positionspapier enthielt Vorschläge wie die Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 Watt, die Zulassung jedes Stromzählers sowie die Duldung des Schuko-Steckers als Anschluss.

Nun scheint es, dass die Bundesregierung auf diese Forderungen eingeht. In ihrer geplanten Photovoltaik-Strategie für 2023 sind zahlreiche Erleichterungen für Mini-Solaranlagen vorgesehen, um deren Nutzung flächendeckend attraktiver zu machen.

Das ändert sich 2024

In Deutschland gibt es derzeit zahlreiche Hürden und Gesetze, welche den Betrieb eines Balkonkraftwerks (Stecker-Solaranlage) unattraktiv machen. Das soll sich ändern. Die Bundesregierung plant im Rahmen ihrer Photovoltaik-Strategie 2023 eine Reihe von Erleichterungen und Vereinfachungen für Kleinsterzeugungsanlagen wie Balkonkraftwerke. Eine Übersicht der geplanten Änderungen:

  • Die Meldepflicht beim Netzbetreiber soll entfallen, eine Meldung im Marktstammdatenregister reicht aus.
  • Der Anschluss per Schukostecker soll offiziell erlaubt werden.
  • Die Bagatellgrenze für die Einspeiseleistung wird von 600 auf 800 Watt erhöht.
  • Für Mieter und Wohnungseigentümer sollen Hürden durch Aufnahme in den Katalog privilegierter Maßnahmen abgebaut werden.
  • Rückwärtsdrehende Stromzähler werden vorübergehend geduldet, bis sie ausgetauscht sind.
  • Balkonkraftwerke gelten nicht mehr als Bauprodukte, die Größenbeschränkung entfällt.

Mit diesen Schritten will die Regierung den Auf- und Ausbau dezentraler Stromerzeugungsanlagen durch Privatpersonen erleichtern und so einen Beitrag zur Energiewende leisten. Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich einfacher an der Energiewende zu beteiligen.

1. Meldepflicht beim Netzbetreiber entfällt

Bisher musste man ein Balkonkraftwerk sowohl beim Marktstammdatenregister als auch beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Diese doppelte Anmeldepflicht will die Bundesregierung nun abschaffen. Im Rahmen der geplanten Gesetzesänderungen ist vorgesehen, dass Kleinsterzeugungsanlagen wie Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Meldung im Marktstammdatenregister soll dann ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur meldet die neu angeschlossene Anlage automatisch beim zuständigen Netzbetreiber.

2. Schukostecker als Anschluss erlaubt

Der Plug & Play Ansatz ist einer der Hauptvorteile von Balkonkraftwerken. Der Wechselrichter verfügt über eine WLAN-Steuerung, sodass Sie die Anlage einfach aufbauen und in Betrieb nehmen können. Die Anlage sendet die Daten an die WLAN-Steuerbox, sodass Sie den Ertrag auf dem Display oder in der App anzeigen lassen können.

Derzeit läuft der Betrieb über den Schuko-Stecker. Der Wechselrichter wandelt den Solarstrom in Wechselstrom um und speist diesen ins Hausnetz ein. Der Wechselrichter verfügt über einen Wechselrichter mit WLAN-Steuerung. Die Anlage ist auf 600 Watt Leistung ausgelegt.

Die Anlage sendet die Daten an die WLAN-Steuerbox. Sie können die Anlage über die App oder das Display auslesen. Die Anlage verfügt über eine Ertragsmessungsanzeige. Sie können den Ertrag auf dem Display oder in der App anzeigen lassen. Die Anlage speist Wechselstrom ins Hausnetz ein. Der Wechselrichter wandelt den Solarstrom in Wechselstrom um und speist diesen ins Hausnetz ein.

3. Grenze auf 800 Watt Einspeiseleistung erhöhen

Ein zentraler Punkt der neuen Regelungen ist die Anhebung der Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke von bisher 600 Watt auf nun 800 Watt. Diese Entscheidung basiert auf der EU-Verordnung "Requirements for Generators", nach der Erzeugungsanlagen bis 800 Watt Einspeiseleistung für das Stromnetz nicht relevant sind. Bislang galt in Deutschland eine Obergrenze von 600 Watt, die in der technischen Norm VDE-AR-N 4105 festgelegt war.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat nun den Normgeber VDE/DKE/FNN gebeten, die Grenze in den relevanten Normen auf 800 Watt anzuheben. Dies betrifft sowohl die Vorgaben für die vereinfachte Anmeldung als auch die Produktnormen für Balkonkraftwerke. Experten arbeiten derzeit an einer neuen Norm speziell für Steckersolargeräte, in der neben der Einspeiseleistung auch eine maximale Leistung für die Solarmodule festgelegt werden soll.

4. Vereinfachte Regelungen für Mieter & Mieterinnen

Derzeit gibt es immer wieder Meldungen, in denen Vermieter den Betrieb bzw. die Montage einer Balkon-Solaranlage nicht erlauben. Diese Hürde für Mieterinnen und Mieter soll aus dem Weg geräumt werden.

Die Bundesregierung plant, Balkonkraftwerke in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen. Mit dieser Aufnahme hätten Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb eines Balkonkraftwerks seitens des Vermieters.

Durch diese geplante Regelung würde eine rechtliche Grundlage geschaffen, die es Mietern ermöglicht, gegen den Willen des Vermieters ein Balkonkraftwerk zu installieren und zu betreiben. Der Vermieter könnte die Montage und den Betrieb nicht mehr ohne triftigen Grund untersagen.

5. Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend dulden

Bisher machten sich Betreiber von Balkonkraftwerken mit veralteten Ferraris-Zählern strafbar, wenn mehr als 4% des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz eingespeist wurde. Die Bundesregierung plant nun, solche rückwärtsdrehenden Zähler vorübergehend zu dulden.

Diese Duldung soll gelten, bis der Verteilnetzbetreiber geprüft hat, ob ein neuer Zweirichtungszähler erforderlich ist und diesen gegebenenfalls installiert hat. Ein dauerhafter Betrieb mit rückwärtsdrehendem Zähler ist nicht vorgesehen, da dies nicht sachgerecht wäre.

Das Ziel ist, den Rollout moderner Messeinrichtungen wie im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) aus 2016 vorgesehen zu beschleunigen. Innerhalb einer Übergangsfrist von voraussichtlich vier Monaten dürfen Balkonkraftwerke trotz rückwärtsdrehendem Zähler betrieben werden.

6. Balkonkraftwerke gelten nicht mehr als Bauprodukte

Formell betrachtet handelt es sich bei der vorliegenden Änderung um eine Klarstellung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) vom August 2023. Darin wurde eindeutig festgelegt, dass Balkonkraftwerke nicht mehr als Bauprodukte gelten.

Diese Neuregelung erweist sich als vorteilhaft für Besitzer eines Balkonkraftwerks im Jahr 2024 und zwar aus folgenden Gründen:

  • Die Vorschriften zur Überkopfverglasung gelten nun nicht mehr für Balkonkraftwerke. Es ist erlaubt, Balkonkraftwerke in einer Höhe von über 4 Metern zu installieren.

  • Zudem wurde die bisherige Begrenzung der Solarmodulfläche auf 2 Quadratmeter aufgehoben, sodass größere Module als Teil eines Balkonkraftwerks an Gebäuden installiert werden können.

Somit können auch XL-Solarmodule mit einer Fläche von mehr als 2 m² auf dem Flachdach, dem Balkon, dem Schräg- dach oder der Fassade montiert werden.

Ab wann gelten die neuen Regeln

Mit dem Inkrafttreten des Solarpaket 1 ist die 800 Watt Höchstgrenze für Balkonkraftwerke ab dem 16. Mai 2024 gesetzlich erlaubt in Deutschland. Hinzu kommt, dass auch die vereinfachte Anmeldung bereits seit dem 1. April gültig ist.

Allerdings treten einige Artikel des Solarpakets zu späteren Terminen in Kraft. Artikel 2 Nr. 11 und Artikel 8 treten beispielsweise erst am 1. Januar 2025 in Kraft. Artikel 12 Nr. 2 tritt am 20. Mai in Kraft.

Es gibt auch Übergangsfristen zum Inkrafttreten bestimmter Regelungen. So sollen rückwärtsdrehende Stromzähler vorübergehend geduldet werden, bis der Netzbetreiber einen neuen digitalen Zweirichtungszähler installiert hat. Diese Übergangsfrist beträgt laut dem Gesetzesentwurf vier Monate ab Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist ein 800 Watt Balkonkraftwerk erlaubt 2024?

Ab dem 16. Mai 2024 ist es gesetzlich erlaubt, ein 800-Watt-Balkonkraftwerk zu betreiben, da das Solarpaket 1 in das Bundesgesetzbuch aufgenommen wurde. Damit darf der Wechselrichter maximal 800 Watt ins Hausnetz einspeisen, und die Solarmodule dürfen eine maximale Gesamtleistung von 2000 Watt Peak haben.

Sind bald Zähler ohne Rücklaufsperre für Balkonkraftwerke erlaubt?

Der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung zufolge sollen veraltete Ferraris-Stromzähler ohne Rücklaufsperre für den Betrieb eines Balkonkraftwerks vorübergehend geduldet werden. Dies gilt jedoch nur, bis der alte Zähler durch eine moderne Messeinrichtung (digitalen Stromzähler) ausgetauscht wurde. Ein dauerhafter Betrieb mit einem Ferraris-Zähler ist nicht geplant.

Muss man Balkonkraftwerke demnächst nicht mehr anmelden?

Die Bundesregierung plant, die Anmeldung von Balkonkraftwerken zu streichen oder zumindest stark zu vereinfachen. Ob und wann das umgesetzt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Sicher ist jedoch, dass die Bundesregierung laut der aktuellen Fassung der Photovoltaik-Strategie 2024 die Anmeldung von Balkonkraftwerken deutlich vereinfachen möchte.

Soll man jetzt mit dem Kauf eines Balkonkraftwerks warten?

Die Anhebung der Bagatellgrenze auf 800 Watt macht keinen großen Unterschied in Bezug auf den Ertrag. Die meisten Hersteller bieten derzeit Sets mit 800 Watt Solarmodul-Spitzenleistung an. In Kombination mit einem 800-Watt-Wechselrichter ist das nicht sinnvoll, da dieser immer im Teillastbereich arbeiten muss und niemals 100 % Auslastung erreicht. Dadurch ist er weniger effizient. Unsere Empfehlung: Warten Sie nicht mit dem Kauf.

Auswirkungen auf bestehende Anlagen

Die gute Nachricht für Besitzer eines 600 Watt Balkonkraftwerks: In den meisten Fällen ist ein Tausch des Wechselrichters gar nicht notwendig. Angenommen, Sie besitzen ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt Spitzenleistung (Solarmodule) und einem 600 Watt Wechselrichter. Durch die höhere Leistung der Module im Vergleich zum Wechselrichter kann die Anlage effizienter arbeiten. Der Wechselrichter läuft nämlich am effizientesten, wenn er voll ausgelastet ist.

Würden Sie nun einen 800 Watt Wechselrichter für Ihre 800 Watt Module kaufen, käme dieser fast nie auf 100% Auslastung und würde ständig im Teillastbereich arbeiten. Das wäre weniger effizient. Daher lohnt sich in den meisten Fällen kein Wechselrichter-Upgrade.

Sinnvoll ist hingegen eine Konfiguration mit höherwertigen Solarmodulen und einem leicht unterdimensionierten Wechselrichter. Einige Hersteller bieten Balkonkraftwerke mit WLAN-Wechselrichtern an. Diese sind aktuell auf 600 Watt gedrosselt, können aber per Software-Update auf 800 Watt angehoben werden, sobald die Gesetze fixiert sind. Ein Tausch des Wechselrichters ist dann nicht nötig.

Produktempfehlungen

Für die neuen 800 Watt Grenzen eignen sich insbesondere Balkonkraftwerke mit bifazialen Solarmodulen und einer Gesamtleistung von 800 bis 1000 Watt Peak. Durch die doppelseitige Ausrichtung der Module lässt sich der Ertrag um bis zu 30% steigern. Besonders zu empfehlen sind Anlagen mit upgradefähigen Wechselrichtern, die per Software-Update auf 800 Watt angehoben werden können.

Exklusive Angebote:

  • Growatt Balkonkraftwerke

Die Vor- und Nachteile der Produkte im Überblick:

Vorteile

  • Hoher Ertrag durch bifaziale Module
  • Upgradefähig auf 800W per Update
  • Integrierte Ertragsmessung
  • Steuerung per Smartphone-App

Nachteile

  • Höherer Anschaffungspreis als Einsteiger-Modelle
  • Bei manchen Produkten Modulgrößenbeschränkung

Insgesamt sind die aufgeführten Balkonkraftwerke eine lohnende Investition, die sich dank der neuen Regularien noch schneller amortisieren wird.

Zusammenfassung

Die Bundesregierung plant mit ihrer Photovoltaik-Strategie 2024 zahlreiche Erleichterungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken in Deutschland. Die wichtigsten Punkte sind die Anhebung der Einspeisegrenze auf 800 Watt, die Erlaubnis zum Anschluss per Schukostecker sowie die Streichung der Meldepflicht beim Netzbetreiber. Hinzu kommen Vereinfachungen für Mieter, die Duldung rückwärtsdrehender Zähler und die Klarstellung, dass Balkonkraftwerke nicht mehr als Bauprodukte gelten.

Für Verbraucher bedeuten diese Neuregelungen einen deutlichen Bürokratieabbau und mehr Rechtssicherheit beim Betrieb einer Steckersolaranlage. Der Aufwand für Anmeldung, Installation und Anschluss wird erheblich reduziert. Zudem erleichtert die Anhebung der Leistungsgrenze den Einsatz leistungsstärkerer Anlagen.

Als nächste Schritte plant die Bundesregierung, Steckersolaranlagen in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz aufzunehmen. Dadurch sollen mögliche Hürden für Mieter und Wohnungseigentümer ausgeräumt werden. Insgesamt zielen die Neuregelungen darauf ab, den Ausbau der Photovoltaik im Kleinanlagenbereich massiv zu beschleunigen und Bürgern eine einfache Teilnahme an der Energiewende zu ermöglichen.

Growatt INFINITY 1500 Tragbare Powerstation 1512Wh 2000W
Growatt INFINITY 1500 Tragbare Powerstation 1512Wh 2000W
€699,00 €1.599,00
Jetzt bestellen
INFINITY 1300 Powerstation LiFePO4 1382Wh 1800W
INFINITY 1300 Powerstation LiFePO4 1382Wh 1800W
€699,00 €1.399,00
Jetzt bestellen
Growatt VITA 550 tragbare Powerstation
VITA 550 Tragbare Powerstation LiFePO4 538Wh 600W - Sale
€299,00 €599,00
Jetzt bestellen