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Balkonkraftwerk Förderung Sachsen: Erneuerbare Energie für jedermann

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Die Förderung von erneuerbaren Energien und die Unterstützung von umweltfreundlichen Energiequellen sind in Deutschland von großer Bedeutung. Sachsen, als eines der Bundesländer, hat seine eigenen Initiativen zur Förderung von Solaranlagen, einschließlich Balkonkraftwerken. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit der Balkonkraftwerk Förderung in Sachsen befassen und wie Sie als Bürger von den verfügbaren Anreizen profitieren können.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Bevor wir in die Details der Förderung eintauchen, lassen Sie uns kurz klären, was ein Balkonkraftwerk eigentlich ist. Ein Balkonkraftwerk, auch bekannt als Stecker-PV-Anlage oder Plug-and-Play-Solarkraftwerk, ist eine kompakte Photovoltaikanlage, die speziell für den Einsatz auf Balkonen, Terrassen oder in Fenstern von Wohnungen und Gebäuden entwickelt wurde. Es besteht aus einer oder mehreren Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem Stecker, der in eine normale Steckdose gesteckt wird. Diese Art von Solarsystemen ermöglicht es Mietern oder Eigenheimbesitzern, Solarenergie in städtischen Umgebungen zu erzeugen, selbst wenn sie keinen Zugang zu einem eigenen Dach haben.

Balkon PV Solarmodule an dem Balkongländer

Wer und wie viel wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen hat ein Förderprogramm für Balkon-PV aufgelegt, um die Beschaffung und Installation von netzgekoppelten, steckerfertigen PV-Anlagen zu fördern und die Nutzung erneuerbarer Energien (Solarenergie) zu unterstützen. Das Programm wird mit insgesamt 6,5 Millionen Euro gefördert. Sächsische Bürgerinnen und Bürger, die einen Zuschuss für ein Balkonkraftwerk beantragen, erhalten einen einmaligen Festbetrag von 300 Euro. Das Programm sieht getrennte Quoten für zwei Kategorien potenzieller Antragsteller vor (Mieter:innen und Eigentümer:innen). Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften werden nicht von dem Programm gefördert. Laut der Daten von Internetseite der Sächsischen Aufbaubank in 27.09.2023 gibt es noch 2.587.800 EUR Förderbonus für Mieter:innen und 1.617.900,00  EUR für Eigentümer:innen. Etwa 5.200 (inklusive bereits bewilligter) Anträge wurden eingereicht.

Welche Voraussetzungen für die Förderung?

Die Förderung gilt für Balkonkraftwerke, die nach dem 22. Juni gekauft wurden und kann erst nach erfolgreicher Montage beantragt werden. Die Solarmodule müssen mindestens 300 Wp leisten, der Wechselrichter darf bis zu 600 Watt leisten. Die Stecker-PV-Anlagen, die von einem 600W auf einen 800W Wechselrichter aufgerüstet/nachgerüstet werden können, sind auch förderfähig. Die Erhöhung der Ausgangsleistung des Wechselrichters erfolgt über ein Online-Update (sogenanntes "Funk-Update"), das nur nach einer Änderung der technischen Norm VDE-AR-N 4105 vom Hersteller angeboten wird.

Münzen im Krug

Im Folgenden finden Sie die Details zu den Antragsvoraussetzungen:

  • die Stecker-PV-Anlage wurde nicht vor dem 22. Juni 2023 verbindlich bestellt oder gekauft
  • die Stecker-PV-Anlage hat eine Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module)
  • die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) für die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber nicht überschreiten
  • die Wohneinheit, in der die Stecker-PV-Anlage installiert ist, muss im Freistaat Sachsen liegen und wird von der antragstellenden Person selbst genutzt
  • je antragstellender Person, je Stecker-PV-Anlage und je Wohneinheit ist nur eine Anlage förderfähig
  • die PV-Anlage wurde bei einem gewerblichen Händler neu erworben
  • eine bezahlte Rechnung liegt vor (Rechnungsadressat und antragstellende Person stimmen überein)
  • die Anmeldung der Stecker-PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) ist erfolgt
  • Mieter:innen beziehungsweise Eigentümer:innen von Gemeinschaftseigentum liegt die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Installation der Stecker-PV-Anlage vor
  • es wird keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Stecker-PV-Anlage ausgeübt
  • für die mit der Stecker-PV-Anlage erzeugte, in das öffentliche Netz eingespeiste Strommenge wird keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen
  • für die Stecker-PV-Anlage erfolgt keine zusätzliche Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen anderer öffentlicher Stellen

Kann ich eine Förderung für eine Stecker-PV-Anlage aus einem anderen Förderprogramm beantragen oder eine separate Förderung für mehrere Wohnsitze beantragen?

Bitte beachten Sie, dass pro Antragsteller nur ein Zuschussantrag für ein Balkon-PV gestellt werden kann und dass die Wohneinheit, in der die Stecker-PV-Anlage installiert wird, für den Eigenbedarf des Antragstellers bestimmt sein muss.

Auch Stecker-PV-Anlagen, die bereits für ein Förderprogramm beantragt wurden, können nicht für ein weiteres Förderprogramm beantragt werden. Das Förderprogramm sieht vor, dass Stecker-PV-Anlagen keine zusätzlichen Mittel von anderen öffentlichen Stellen beantragen dürfen. Mit der Beantragung einer Förderung erklärt der Antragsteller verbindlich, dass er für die beantragte PV-Anlage noch keine weitere Förderung beantragt oder bereits erhalten hat und auch in Zukunft nicht beantragen wird. Die Erklärung ist eine faktische Erklärung in Bezug auf die Förderung. Das heißt, wenn ein Antragsteller unwahre Angaben macht, liegt Subventionsbetrug vor. Subventionsbetrug ist ein Straftatbestand.

Als Antragsteller haben Sie die Wahl, ob Sie dieses oder ein anderes Förderprogramm für Ihre Plug-and-Play-Solaranlage in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
Weitere Informationen zu zur Balkonkraftwerk Förderung Sachsen und Antragsformularen finden Sie auf Sächsische Aufbaubank.

Fazit

Die Balkonkraftwerk Förderung in Sachsen ist eine großartige Möglichkeit, erneuerbare Energien zu fördern und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu erzielen. Wenn Sie in Sachsen leben oder ein Balkonkraftwerk in Betracht ziehen, sollten Sie die verfügbaren Förderprogramme und Anreize sorgfältig prüfen. Mit der richtigen Planung und Installation können Sie nicht nur umweltfreundlichen Strom erzeugen, sondern auch Ihre Energiekosten senken und von staatlicher Unterstützung profitieren. Es ist eine Win-Win-Situation für die Umwelt und Ihren Geldbeutel.

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