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Balkonkraftwerk maximale Leistung - wieviel Watt sind 2024 erlaubt

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In den letzten Jahren sind Balkonkraftwerke als Möglichkeit der Eigenstromerzeugung immer beliebter geworden. Mit einem Balkonkraftwerk kann man einfach und kostengünstig einen Teil des eigenen Strombedarfs decken. Durch die steigenden Strompreise und das wachsende Umweltbewusstsein in der Bevölkerung gibt es einen regelrechten Boom bei der Installation dieser Mini-Photovoltaikanlagen.

Balkonkraftwerk maximale Leistung - wieviel Watt sind 2024 erlaubt

Bei der Anschaffung und Installation eines Balkonkraftwerks gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. Zunächst sollte man sicherstellen, dass die geplante Anlage die rechtlichen Vorgaben bezüglich der maximalen Leistung einhält. In Deutschland sind maximal 600 Watt pro Haushalt erlaubt. Außerdem muss das Balkonkraftwerk fachgerecht installiert und bei Netzbetreiber und Marktstammdatenregister angemeldet werden. Wichtig ist auch, dass nur speziell für Balkonkraftwerke zugelassene Komponenten verwendet werden. Mit der richtigen Planung und Installation ist die Nutzung eines Balkonkraftwerks eine einfache Möglichkeit, umweltfreundlichen Solarstrom zu Hause zu erzeugen.

Was ist die maximale Leistung für Balkonkraftwerke?

In Deutschland ist die maximale Leistung für Balkonkraftwerke ohne spezielle Genehmigung auf 600 Watt begrenzt. Diese gesetzliche Obergrenze gilt pro Haushalt. Beachten Sie, dass diese Regelung im Jahr 2024 möglicherweise auf eine Höchstgrenze von 800 W angepasst wird. Bitte beachten Sie jedoch die offizielle Ankündigung der lokalen Regierung. (Stand jetzt, 1. Februar 2024)

Verwandte Lektüre: Maximale Wattzahl für Balkonkraftwerke 2024: Die Richtlinien

Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis 600 Watt gelten rechtlich nicht als Elektrizitätsanlagen und müssen nicht explizit angemeldet werden. Allerdings ist eine Meldung beim Netzbetreiber aus technischen Gründen trotzdem ratsam.

Was ist die maximale Leistung für Balkonkraftwerke

Sobald die Leistungsgrenze von 600 Watt überschritten wird, gelten strengere Regeln. Balkonkraftwerke mit mehr als 600 Watt Leistung müssen als Elektrizitätsanlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet und genehmigt werden. Auch eine Meldung beim örtlichen Netzbetreiber ist in diesem Fall Pflicht.

Die meisten Standard-Balkonkraftwerke bewegen sich in einem Leistungsbereich zwischen 300 und 600 Watt. Größere Anlagen sind zwar möglich, erfordern aber den rechtlichen Status einer Elektrizitätsanlage mit entsprechenden Auflagen.

Für die meisten Haushalte empfiehlt sich deshalb ein Balkonkraftwerk mit maximal 600 Watt, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und keine komplizierte Anmeldung durchführen zu müssen. Mit dieser Leistung lassen sich bereits gute Erträge für den eigenen Solarstrom erzielen.

Wie viele Balkonkraftwerke darf ich pro Haushalt betreiben?

In der Regel ist in Deutschland die Installation von einem Balkonkraftwerk pro Haushaltszähler erlaubt. Das bedeutet, dass pro Stromzähler in der Regel nur ein Balkonkraftwerk betrieben werden darf.

Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe der Wohnung oder des Hauses. Auch wenn man über viel Platz für mehrere Anlagen verfügt, ist in den meisten Fällen nur der Betrieb eines Balkonkraftwerks pro Zähler gestattet.

Allerdings können lokale Energieversorger hiervon abweichende Regeln festlegen. Manche Versorger erlauben auch den Betrieb von zwei oder mehr kleinen Balkonkraftwerken an einem Zähler.

Wichtig ist daher, sich vor einer Installation beim örtlichen Energieversorger nach den konkreten Bestimmungen zu erkundigen. Die Regelung kann von Region zu Region und manchmal sogar auf Stadtwerke-Ebene variieren. Mit dem Versorger sollte das Vorhaben abgestimmt werden, um sicherzustellen, dass man sich an die jeweilig geltenden Vorgaben hält.

In der Regel gilt jedoch: Pro Haushaltszähler ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks mit einer Nennleistung bis 600 Watt ohne weitere Genehmigung erlaubt. Für weitere Anlagen sind individuelle Absprachen mit dem Netzbetreiber erforderlich.

Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja, die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Die Anmeldung muss dabei bei zwei Stellen erfolgen:

  • Dem örtlichen Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet sich die Anlage befindet.
  • Dem Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber dient dazu, dass dieser informiert ist, dass eine dezentrale Stromerzeugungsanlage in seinem Netzgebiet betrieben wird.

Die Eintragung in das Markstammdatenregister ist erforderlich, damit die Energieversorgungsunternehmen wissen, wo sich dezentrale Erzeugungsanlagen befinden. Dies ist relevant für die Abrechnung und Zuordnung von Strommengen.

Die konkreten Anmeldeformalitäten unterscheiden sich dabei je nach Bundesland. In einigen Ländern ist eine formlose Meldung beim Netzbetreiber ausreichend. In anderen Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg muss eine formelle Anmeldung inklusive technischer Dokumentation erfolgen.

Wichtig ist, sich bei der Installation eines Balkonkraftwerks über die konkreten Anmeldevorschriften im jeweiligen Bundesland zu informieren und diese einzuhalten. Nur so ist ein rechtskonformer Betrieb möglich.

Rechtliche Situation bei anderen Solaranlagen

Auch größere Solaranlagen wie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach müssen in Deutschland angemeldet werden. Die Grenze liegt hier bei einer Leistung von mehr als 10 kWp.

Ab einer Leistung von 10 kWp bis einschließlich 30 kWp muss eine Dach-Photovoltaikanlage 4 Wochen vor Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur registriert werden.

Bei einer Leistung von über 30 kWp bis 100 kWp ist sogar eine Genehmigung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Diese Genehmigung muss spätestens 3 Monate vor der Inbetriebnahme beantragt werden.

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgt online über das Anmelde- und Einspeisemanagement (AEM). Dort müssen auch Anlagenbetreiber, Wechsel des Anlagenbetreibers und Stilllegung gemeldet werden.

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ersetzt jedoch nicht die Anmeldung beim Netzbetreiber vor Ort. Diese ist in jedem Fall erforderlich.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass in Deutschland für Balkonkraftwerke eine maximale Leistung von 600 Watt erlaubt ist. Pro Haushaltsstromzähler darf nur ein Balkonkraftwerk betrieben werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister ist erforderlich.

Mit den Produkten von Growatt lässt sich einfach und bequem Solarenergie auf dem Balkon nutzen. Die tragbaren Powerstations wie die INFINITY-Serie ermöglichen es, den selbst erzeugten Solarstrom zu speichern und bei Bedarf einzusetzen. Die faltbaren und flexiblen Solarmodule sind ideal für den Balkon. So kann mit einem Balkonkraftwerk von Growatt auf einfache Weise Solarenergie genutzt werden.

Fragen und Antworten

Was ist die maximale Leistung für ein Balkonkraftwerk in Deutschland?

In Deutschland liegt die maximale Leistung für ein Balkonkraftwerk ohne Meldepflicht bei 600 Watt. Höhere Leistungen sind zwar technisch möglich, erfordern jedoch eine Anmeldung.

Wie viele Balkonkraftwerke darf ich pro Haushalt betreiben?

Pro Haushalt und Zähler ist nur der Betrieb eines Balkonkraftwerks ohne Anmeldung erlaubt. Möchte man mehrere Anlagen betreiben, müssen diese angemeldet werden.

Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Balkonkraftwerke bis 600 Watt müssen nicht angemeldet werden. Bei einer höheren Leistung ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und im Marktstammdatenregister erforderlich.

Welche Balkonkraftwerke bietet Growatt an?

Growatt bietet verschiedene Produkte für Balkonkraftwerke an. Dazu gehören die INFINITY-Powerstations sowie faltbare und flexible Solarpanels der Growatt Solarserie. Diese sind ideal für den Einsatz auf Balkonen.

Wie lange dauert die Amortisation eines Balkonkraftwerks?

Die Amortisationszeit hängt von vielen Faktoren ab, wie der Leistung, dem Eigenverbrauch und den Strompreisen. Oftmals amortisiert sich ein Balkonkraftwerk bereits nach wenigen Jahren. Mit steigenden Strompreisen verkürzt sich die Amortisationsdauer noch weiter.

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