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Balkonkraftwerk – Strafe vermeiden bei Rückwärtslauf des Zählers

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In den letzten Jahren haben Balkonkraftwerke, auch Mini-Solaranlagen genannt, stark an Beliebtheit gewonnen. Immer mehr Hausbesitzer und Mieter entscheiden sich dafür, eine kleine Solaranlage auf dem Balkon oder der Terrasse zu installieren, um eigenen Solarstrom zu erzeugen. Der große Vorteil dieser Anlagen ist, dass der erzeugte Strom zunächst selbst genutzt und überschüssiger Strom ins Stromnetz eingespeist werden kann. Dadurch können Verbraucher einen Teil ihres Strombedarfs selbst decken und ihre Stromrechnung senken.

In Deutschland ist rückwärtslaufender Verbrauchszähler verboten und strafbar

Allerdings herrscht nach wie vor Verwirrung darüber, was passiert, wenn durch die Einspeisung des Solarstroms der Stromzähler rückwärts läuft. Manche befürchten, dies könne zu Strafzahlungen führen. Dieser Artikel klärt darüber auf, wie Balkonkraftwerke, rückwärtslaufende Zähler und die Einspeisevergütung zusammenhängen und was bei der Installation zu beachten ist.

Was sind Balkonkraftwerke?

Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaikanlagen, die auf Balkonen, Terrassen oder an Fassaden montiert werden können.

Definition

Ein Balkonkraftwerk besteht in der Regel aus einem oder mehreren Photovoltaik-Modulen sowie einem Wechselrichter. Die Photovoltaik-Module wandeln das Sonnenlicht in Gleichstrom um. Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom dann in Wechselstrom um, damit er in das Stromnetz eingespeist werden kann.

Funktionsweise

Die Photovoltaik-Module erzeugen Strom, sobald Sonnenlicht auf sie trifft. Dieser Gleichstrom wird in Wechselstrom umgewandelt und kann dann entweder direkt vor Ort verbraucht oder ins Stromnetz eingespeist werden. Überschüssiger Solarstrom, der nicht direkt verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist. So wird die Sonnenenergie sinnvoll genutzt.

Vorteile

  • Eigenstromerzeugung und Nutzung von Sonnenenergie möglich
  • Einspeisung von Überschussstrom ins Netz
  • Kostenersparnis durch Nutzung des selbsterzeugten Stroms
  • Einspeisevergütung für nicht selbst verbrauchten Strom
  • Unkomplizierte Installation auch für Mieter möglich
  • Ergänzung zur Hauptstromversorgung
  • Beitrag zum Klimaschutz

Rückwärtslaufender Zähler

Ein rückwärtslaufender Zähler liegt vor, wenn die Stromzählerzahl rückwärts läuft, anstatt wie üblich vorwärts. Dies kann passieren, wenn ein Haushalt mit einem Balkonkraftwerk mehr Strom erzeugt, als er selbst verbraucht. Der überschüssige Strom wird dann ins Stromnetz eingespeist.

Ein rückwärtslaufender Zähler tritt also auf, wenn die Einspeisung von Strom ins Netz die eigene Stromentnahme aus dem Netz übersteigt. Der Zähler zählt dann gewissermaßen rückwärts und reduziert den Zählerstand.

In Deutschland sind rückwärtslaufende Zähler für die Einspeisung aus Balkonkraftwerken jedoch nicht erlaubt. Der einzige zulässige Zähler ist ein Einspeisezähler, der separat die eingespeiste Strommenge misst. Ein rückwärtslaufender Zähler gilt als unerlaubte Entnahme von Strom und kann mit einer Vertragsstrafe von bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Balkonkraftwerksbetreiber sollten daher unbedingt mit ihrem Netzbetreiber klären, ob ein Einspeisezähler installiert werden muss, um rückwärtslaufende Zähler und mögliche Strafen zu vermeiden.

Einspeisezähler

Ein Einspeisezähler ist ein spezieller Stromzähler, der die Menge des ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Stroms misst. Im Gegensatz zu einem normalen Stromzähler, der den verbrauchten Strom misst, erfasst der Einspeisezähler ausschließlich den Strom, der von der eigenen Photovoltaikanlage ins Netz eingespeist wird.

Die Funktion des Einspeisezählers ist es, die produzierte und eingespeiste Strommenge zu messen. Anhand dieser Messung kann die Vergütung für die Einspeisung berechnet werden. Der Netzbetreiber ist dafür zuständig, den Einspeisezähler zu installieren und regelmäßig abzulesen.

In Deutschland besteht eine Pflicht zum Einbau eines Einspeisezählers, wenn Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden soll. Diese Pflicht gilt sowohl für größere Photovoltaikanlagen als auch für Balkonkraftwerke. Ohne Einspeisezähler ist eine Einspeisung und entsprechende Vergütung nicht möglich.

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist ein finanzieller Anreiz für die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom aus kleinen Photovoltaikanlagen wie Balkonkraftwerken ins öffentliche Stromnetz.

Sie wird pro Kilowattstunde (kWh) eingespeistem Strom gezahlt. Die Höhe der Einspeisevergütung für Strom aus Balkonkraftwerken beträgt derzeit ca. 12 Cent pro kWh. Sie soll einen finanziellen Ausgleich für die Einspeisung des Solarstroms und die dadurch entstehenden Netzkosten darstellen.

Mit der Einspeisevergütung wird also die kleinteilige Einspeisung von Solarstrom gefördert. Hausbesitzer und Mieter können so einen finanziellen Anreiz bekommen, in ein Balkonkraftwerk zu investieren und Überschussstrom nicht selbst zu nutzen, sondern ins Netz einzuspeisen. Die Einspeisevergütung hilft somit, die Energiewende und den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben.

Vorschriften für Balkonkraftwerke in Deutschland

In Deutschland gibt es einige Vorschriften, die bei der Installation und dem Betrieb von Balkonkraftwerken beachtet werden müssen.

Anmeldung

Die Installation eines Balkonkraftwerks muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Dies ist in der Regel der örtliche Stromversorger. Die Anmeldung ist kostenlos und dient dazu, den Netzbetreiber über die Einspeisung ins Stromnetz zu informieren.

Die Anmeldung sollte mindestens 4 Wochen vor der Inbetriebnahme erfolgen. Dafür werden in der Regel die Leistungsdaten der Solaranlage benötigt. Nach der Anmeldung erhält man eine schriftliche Genehmigung des Netzbetreibers.

Genehmigung

Für die Installation eines Balkonkraftwerks ist in den meisten Fällen keine explizite Genehmigung erforderlich. Allerdings gibt es einige Ausnahmen:

  • Bei einer sehr großen Solaranlage über 600 Watt kann eine Genehmigung der Bundesnetzagentur nötig sein.

  • In Gebieten mit Ensembleschutz kann eine bauaufsichtliche Genehmigung der Stadt verlangt werden.

  • Mieter müssen die Erlaubnis des Vermieters einholen.

  • In einer Eigentümergemeinschaft muss die Zustimmung der Eigentümerversammlung vorliegen.

Es empfiehlt sich, bereits vor der Installation mögliche Genehmigungspflichten beim Netzbetreiber und der Kommune zu klären, um Ärger zu vermeiden. Mit der nötigen Genehmigung ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks dann rechtlich abgesichert.

Mögliche Strafen

Beim Betrieb eines Balkonkraftwerks sind bestimmte Strafen möglich, wenn gegen geltende Vorschriften verstoßen wird.

Bei rückwärtslaufendem Zähler

In Deutschland sind rückwärtslaufende Stromzähler gesetzlich verboten. Wenn die Einspeisung aus dem Balkonkraftwerk dazu führt, dass der Zähler rückwärts läuft, bedeutet dies einen Verstoß. In diesem Fall kann der Netzbetreiber die Umrüstung auf einen Einspeisezähler verlangen, der die eingespeiste Strommenge separat misst. Die Kosten für den Einspeisezähler müssen vom Betreiber des Balkonkraftwerks getragen werden.

Bei Verstoß gegen Vorschriften

Werden bei der Installation und dem Betrieb eines Balkonkraftwerks geltende Gesetze und Vorschriften nicht eingehalten, sind unterschiedliche Strafen möglich. Dies kann zum Beispiel eine Geldbuße sein, wenn die Anmeldung beim Netzbetreiber unterlassen wurde. Auch kann die Einspeisung untersagt werden, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind. In schwerwiegenden Fällen ist sogar ein Bußgeldverfahren denkbar.

Um Strafen zu vermeiden, ist es wichtig, sich vorab genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen. Durch die Einhaltung der Vorschriften lässt sich der reibungslose Betrieb des Balkonkraftwerks sicherstellen.

Vorgehensweise beim Aufbau eines Balkonkraftwerks

Bevor Sie mit dem Aufbau eines Balkonkraftwerks beginnen, sollten Sie sich ausführlich informieren, mit dem Netzbetreiber in Kontakt treten und alle notwendigen Genehmigungen einholen.

  • Informieren Sie sich umfassend über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb eines Balkonkraftwerks, die technischen Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten. Lesen Sie sich in die Materie ein, um Fehler und Probleme von vornherein zu vermeiden.

  • Kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber schon vor der Installation. Erklären Sie ihm Ihr Vorhaben und fragen Sie, welche Voraussetzungen aus seiner Sicht erfüllt sein müssen. Holen Sie auch die Zustimmung für den Anschluss an das Stromnetz ein.

  • Beantragen Sie alle erforderlichen Genehmigungen frühzeitig. Dazu gehört in der Regel die Zustimmung Ihres Vermieters, falls Sie in einer Mietwohnung leben. Möglicherweise müssen Sie auch eine Baugenehmigung beantragen. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune.

Wenn Sie diese Schritte beachten, steht dem reibungslosen Aufbau und Betrieb Ihres Balkonkraftwerks nichts mehr im Wege. Sie vermeiden so von Anfang an mögliche Konflikte und Strafzahlungen. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie Ihr Balkonkraftwerk erfolgreich und regelkonform betreiben.

Fazit

Die Installation eines Balkonkraftwerks kann sich finanziell lohnen und ist ein Beitrag zur dezentralen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Allerdings sollten Interessierte die gesetzlichen Rahmenbedingungen und lokalen Vorschriften genau prüfen.

Insbesondere sollte man den örtlichen Netzbetreiber über die geplante Inbetriebnahme informieren und nötige Genehmigungen einholen. Dies vermeidet Probleme beim Anschluss ans Stromnetz und mögliche Strafen wegen eines verbotenen rückwärtslaufenden Zählers.

Wer die formalen Anforderungen erfüllt, kann sein Balkonkraftwerk reibungslos und vorschriftskonform betreiben. So lässt sich der selbst erzeugte Solarstrom optimal für den Eigenverbrauch als auch die Einspeisung ins Netz nutzen. Die persönliche Energiewende lässt sich durch ein Balkonkraftwerk einfach und gewinnbringend umsetzen.

Beachten Sie, dass die Meinungen in diesem Artikel nur als Referenz dienen und Sie ein umfassendes Urteil auf der Grundlage der neuesten lokalen Gesetze und Vorschriften fällen müssen.

 

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