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Balkonkraftwerk 2024: Was ändert sich 2024 für Balkon-PV?

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Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Stromsektor bereits bis 2035 weitgehend ohne die Emission von Treibhausgasen auskommen. Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent ansteigen.

Um die Solarenergie zu fördern und den Ausbau der photovoltaischen Stromerzeugung zu beschleunigen und auszubauen, hat die Bundesregierung am 16. August 2023 ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgeschlagenes Solarpaket beschlossen. Das Gesetz schafft die Grundlage für ehrgeizige Ausbauziele der Solarenergie bis 2030.

Eines der genannten Handlungsfelder geht um das Thema “Entbürokratisierung bei Balkon-PV durch Meldevereinfachungen und einfachere, anwenderfreundliche Regeln für Netzstecker”. Im folgenden Artikel gehen wir auf die wichtigsten Punkte ein.

Dies sollen sich für Balkonkraftwerke in 2024 ändern:

Balkonkraftwerke haben in den letzten zwei bis drei Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Viele Menschen haben großes Interesse an der Anschaffung eines Balkonkraftwerks, zögern aber aufgrund der bestehenden bürokratischen Hürden. Das wird sich mit der Umsetzung des Solarpakets bald ändern, denn ab 2024 sollen die  Änderungen für die Balkon-PV in Kraft treten.

Wechselrichter: Leistung von bisher 600W auf 800W erhöht

In Deutschland muss die Ausgabeleistung des Wechselrichters auf 600 Watt begrenzt sein, damit eine einfache Plug-In-Installation vom Endverbraucher ohne Abnahme eines Elektrikers vorgenommen werden darf. In der 2023 Photovoltaik-Strategie will die Bundesregierung nun endlich die lästige 600W Grenze für Wechselrichter erhöhen. Die EU-Verordnung „Requirements for Generators“ besagt, dass Erzeugungsanlagen unterhalb von 800 W Wechselstromleistung keine Signifikanz haben, wobei Mitgliedstaaten abweichende Regelungen treffen können, weshalb in Deutschland bislang nur 600W als Obergrenze gelten, während andere Länder wie Österreich schon 800W.

“In Deutschland sind 600 Voltampere (VA) (entspricht 600 W) in einer technischen Norm (VDE-AR-N 4105) als Obergrenze für die vereinfachte Anmeldung definiert. Hinsichtlich der vereinfachten Anmeldung sowie auch für die Produktnorm hat das BMWK den Normgeber (VDE/DKE/FNN) gebeten, die Grenze auf 800 VA Wechselstromleistung zu erhöhen.” - von Photovoltaik-Strategie 2023 Seite 21-22

Solarmodul: Modulleistung bis zu 2.000 Watt begrenzt

Bisher gibt es für Balkonsolaranlagen nur die Beschränkung der Einspeiseleistung von Wechselrichter auf 600 Watt.

Da die Installationsgrenzen für die Ausgangsleistung der Module noch nicht klar definiert sind, können aktuell mit Balkonsolaranlagenregelung noch so viele Module installiert werden, wie für die Eigenbedarfsdeckung gewünscht erscheinen. Ab 01.01.2024 ist damit Schluss. Auf Basis des EEG dürfen Solarmodule von Balkonkraftwerken dann insgesamt nicht mehr als 2.000 Watt (W) Modulleistung haben. Für viele klingt das nach einer großzügigen Regelung. In der Realität ist es das Gegenteil. Die erzielbare Unabhängigkeit vom Energieversorger mit Balkonsolaranlagen soll gedeckelt werden. 

Auf Anfrage von YouTuber Andreas Schmitz begründete das BMWK die begrenzte Modulleistung von 2.000 Watt wie folgt: Die Leistungsgrenze von Wechselrichtern für Balkonkraftwerke liegt aktuell bei 600 Watt. Da Solarmodule in der Regel aber eine höhere Leistung als die mitgelieferten Wechselrichter haben, mache laut BMWK eine Modulleistungsgrenze Sinn.

Growatt Solarmodul

Meldepflichten vereinfachen oder streichen

Bisher müssen Balkonkraftwerke beim Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Um die bürokratischen Hürden zu räumen und die Nutzung der Solarenergie auszubauen, will die Bundesregierung diese Doppelmeldung abschaffen.

Ab 2024 entfällt die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber. Künftig müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch bei dem Marktstammdatenregister anmelden und die Marktstammdatenregistermeldung wird auch erheblich vereinfacht.

Stromzähler dürfen rückwärts laufen

In Deutschland ist es nicht erlaubt, dass der Zähler rückwärts läuft, wenn der Solarstrom ins Netz eingespeist wird, zumindest bis jetzt.

Die Bundesregierung will nun zulassen, dass Zähler für Balkonsolaranlagen rückwärts laufen können. Dazu sind moderne Messgeräte erforderlich, die mit bidirektionalen Zählern ausgestattet sind. Natürlich können auch Haushalte, die bisher mit einem alten Zähler ausgestattet sind, eine Balkon-PV-Anlage installieren. Für den Austausch des alten Zählers hat der Netzbetreiber vier Monate Zeit, und Sie sind nicht verpflichtet, sich an den Netzbetreiber zu wenden, denn die Anmeldung ist nur noch über die Bundesnetzagentur möglich. Der Netzbetreiber muss sich dort informieren, um festzustellen, welche Zähler ausgetauscht werden müssen. Auch wenn der Netzbetreiber den Zähler noch nicht ausgetauscht hat, können Sie das Balkonkraftwerk in der Zwischenzeit anschließen.

Schukostecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen

Bisher ist die Verwendung von Standard Schuko-Steckern zur Einspeisung von Strom aus Balkonkraftwerken in das Hausnetz nicht der VDE-Normkonform, stellt jetzt die Photovoltaik-Strategie 2023 klar, dass Schuko-Stecker offiziell in die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 aufgenommen werden.

EU Schukostecker

 In der Photovoltaik Strategie wird erwähnt:

"das Risiko erscheint gering, wenn der Schukostecker mit einem Modulwechselrichter kombiniert ist, der über einen Netz- und Anlagenschutz verfügt. Das Stromschlagrisiko ist vergleichbar mit anderen Haushaltsgeräten und das Brandrisiko wurde bei Nutzung von Wandsteckdosen als gering modelliert. Steckersolargeräte dürfen grundsätzlich nicht in Mehrfachsteckdosen gesteckt werden, dies könnte durch einen Hinweis am oder auf dem Kabel geregelt werden." - Seite 21, Photovoltaik-Strategie 2023

Vereinfachte Regelungen für Mieter & Mieterinnen

Derzeit werden viele Menschen, die Solaranlagen auf ihren Mietwohnungen installieren wollen, von ihren Vermietern abgewiesen. Mit dem Paragraphen "Aufnahme von steckerfertigen Solaranlagen in den Katalog der privilegierten Maßnahmen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)" sollen Hürden beseitigt werden, auf die Mieter und Wohnungseigentümer stoßen können. Dies würde bedeuten, dass Mieter ein Balkonkraftwerk beanspruchen können, ohne dass der Vermieter dies verhindern kann. Sollte es dazu kommen, wird die Installation einer Balkonanlage noch attraktiver und unkomplizierter für Mieter.

Ich habe einen 600W Growatt Wechselrichter, sollte ich den Wechselrichter auf 800W upgraden?

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk mit einem 600-Watt-Wechselrichter gekauft haben, müssen Sie den Wechselrichter in den meisten Fällen nicht auf 800W upgraden. Angenommen, Ihre Solarmodule leisten 800 Watt und der Wechselrichter 600 Watt. Durch die höhere Modulleistung arbeitet die Anlage effizienter, da der Wechselrichter bei 100 % Auslastung am besten arbeitet. 

Sollten Sie nun für Ihre 800W Solarmodule einen 800W Wechselrichter anschaffen, so würde dieser fast nie auf 100% Auslastung kommen und immer im Teillastbereich arbeiten. Somit würde sich ein Upgrade nicht lohnen.

Wenn Sie Fragen zum Upgrade des Growatt 600W Wechselrichters haben, wenden Sie sich an das Support-Team bitte: service@ginverter.com oder die Website besuchen.

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