Balkonkraftwerke erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit. Immer mehr Hausbesitzer und Mieter entscheiden sich dafür, eine kleine Photovoltaik-Anlage auf dem Balkon oder der Terrasse zu installieren. Der Grund dafür ist simpel: Mit einem Balkonkraftwerk lässt sich recht einfach und günstig eigener Solarstrom produzieren. Das senkt nicht nur die Abhängigkeit vom Stromnetz, sondern bringt auch handfeste Einsparungen bei den Stromkosten. Viele Anlagen amortisieren sich bereits nach wenigen Jahren.
Doch so praktisch Balkonkraftwerke auch sein mögen - es gilt, einige Regeln zu beachten. Denn anders als große Solaranlagen müssen auch Mini-PV-Anlagen ordnungsgemäß angemeldet werden. Die Anmeldung ist keine Option, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Anmeldung eines Balkonkraftwerks funktioniert.
Balkonkraftwerk anmelden - Warum Anmeldung nötig?
Die Anmeldung von Balkonkraftwerken ist gesetzlich vorgeschrieben. Laut §6 EEG 2021 müssen alle Photovoltaikanlagen, auch Mini-Solaranlagen, beim zuständigen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur registriert werden.
Dies dient in erster Linie der Netzsicherheit. Durch die Meldung wissen die Netzbetreiber genau, wo dezentrale Einspeiser installiert sind. So können sie das Stromnetz besser planen und Probleme durch unerwartete Einspeisungen vermeiden.
Zudem soll die Anmeldepflicht sicherstellen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie die Leistungsobergrenze eingehalten werden. Eine Nichtanmeldung kann daher rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, meldet seine Mini-PV-Anlage daher fristgerecht an.
So melden Sie ein Balkonkraftwerk an
Balkonkraftwerk-Anmeldung beim Netzbetreiber
Für die Anmeldung beim Netzbetreiber benötigt man in der Regel drei Dokumente:
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Musterbrief oder Formular: Mit einem Musterbrief oder einem Formular des Netzbetreibers meldet man die geplante Inbetriebnahme formlos an. Darin müssen die wesentlichen technischen Daten wie Modultyp, Nennleistung und Wechselrichter aufgeführt werden.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung: Diese muss vom Hersteller oder Händler ausgestellt werden. Sie bestätigt, dass das Balkonkraftwerk den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
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Konformitätserklärung: Auch diese muss vom Hersteller kommen. Sie bescheinigt die CE-Kennzeichnung und damit die Konformität mit EU-Richtlinien.
Die Unterlagen sendet man am besten per Einschreiben an den Netzbetreiber. Innerhalb von 4 Wochen muss dieser dem Anschluss zustimmen. Eine ausdrückliche Genehmigung ist laut Gesetz nicht erforderlich.
Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR)
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks muss dieses auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Das Marktstammdatenregister dient der Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Dort müssen alle Anlagenbetreiber ihre Anlage anmelden, wenn sie Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Dies betrifft auch Kleinstanlagen wie Balkonkraftwerke.
Die Registrierung erfolgt elektronisch über das Marktstammdatenregister-Portal der Bundesnetzagentur. Dafür benötigt man die Anlagendaten wie Standort und installierte Leistung. Die Registrierung sollte innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen, um eventuelle Bußgelder zu vermeiden.
Die Eintragung in das Marktstammdatenregister ist kostenlos. Mit der Registrierung erhält die Anlage eine eindeutige Identifikationsnummer. Zudem kann der Netzbetreiber so die Einspeisung der Anlage nachvollziehen.
Mögliche Folgen bei Nichtanmeldung
Wer sein Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Die genaue Höhe ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Bei einer Nennleistung bis 10 Kilowatt, was auf Balkonkraftwerke zutrifft, kann laut §95 EEG ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. In der Praxis fallen die Bußgelder meist deutlich niedriger aus, je nach Schwere des Verstoßes. Dennoch ist dieses Risiko ein Grund, weshalb man die gesetzlichen Meldepflichten für Mini-Solaranlagen ernst nehmen und einhalten sollte.
Aktuelle Leistungsobergrenze
Derzeit gilt für Balkonkraftwerke eine Leistungsobergrenze von 600 Watt. Solange die Photovoltaik-Anlage diese Grenze nicht überschreitet, gelten vereinfachte Regeln für die Installation und Anmeldung.
Balkonkraftwerke mit einer Maximalleistung bis 600 Watt können nach einem vereinfachten Verfahren installiert und angemeldet werden. Es ist keine Genehmigung erforderlich und die Module können einfach an einen Hausanschluss angeschlossen werden.
Überschreitet die Leistung der Mini-PV-Anlage 600 Watt, gelten andere Regeln. Ab dieser Schwelle ist eine Genehmigung nötig und es müssen Auflagen des Netzbetreibers beachtet werden. Auch die Anmeldung erfolgt nicht mehr nach dem vereinfachten Verfahren.
Bevor man ein Balkonkraftwerk über 600 Watt installiert, sollte man sich daher unbedingt mit den örtlichen Netzbetreibern in Verbindung setzen. Oftmals ist auch eine persönliche Beratung sinnvoll, um die konkreten Auflagen und Bedingungen zu klären.
Erlaubnis des Vermieters
In der Regel ist für die Installation eines Balkonkraftwerks die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Dies ist in den meisten Mietverträgen so geregelt. Der Mieter hat nicht das Recht, bauliche Veränderungen am Balkon oder der Fassade eigenmächtig vorzunehmen.
Allerdings sind hier aktuell Änderungen geplant. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein "Osterpaket" sieht vor, dass künftig die Installation von Solaranlagen bis zu einer Größe von 15 kW ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt sein soll.
Für Mieter würde dies den Aufbau eines Balkonkraftwerks deutlich erleichtern. Sie müssten dann lediglich eine Anzeige an den Vermieter schicken. Dieser kann die Installation nur in Ausnahmefällen untersagen, z.B. wenn die Statik des Gebäudes betroffen ist.
Ob diese geplante Regelung so umgesetzt wird, ist allerdings noch offen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Mieter sollten sich über den aktuellen Stand informieren, bevor sie ein Balkonkraftwerk auf eigene Faust installieren.
Bitte beachten Sie: Bis 2024 wird die maximal zulässige Leistungsgrenze für Wechselrichter voraussichtlich auf 800 Watt steigen. Sie sollten sich über aktuelle Änderungen der örtlichen Vorschriften sowie Gesetze und Vorschriften im Klaren sein. Dieser Artikel dient nur als Referenz!
Balkonkraftwerk 2024: Was ändert sich 2024 für Balkon-PV?
Fazit: Anmeldung einfach und Pflicht, danach Solarstromnutzung möglich
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist rechtlich vorgeschrieben und sollte daher auf jeden Fall durchgeführt werden. Glücklicherweise ist der bürokratische Aufwand dafür jedoch überschaubar.
Mit dem korrekten Anmeldeverfahren beim Netzbetreiber und der Registrierung bei der Bundesnetzagentur lassen sich Balkon-Photovoltaikanlagen einfach ordnungsgemäß in Betrieb nehmen. Sind diese Pflichten einmal erfüllt, steht der eigenen Stromerzeugung und Nutzung des Solarstroms nichts mehr im Wege.
Dank der derzeit geltenden Obergrenze von 600 Watt Leistung können Balkonkraftwerke mit sehr geringem Aufwand installiert und angemeldet werden. Die Anmeldung ist zwingend nötig, stellt jedoch kein großes Hindernis für die Solarnutzung auf dem Balkon dar.
Wer die rechtlichen Vorgaben beachtet, kann schon bald von günstigem selbstproduziertem Solarstrom profitieren. Mit der erfolgreichen Anmeldung endet der Papierkram und der Solarspaß auf dem Balkon kann beginnen.